10 · Bei verändertem Einkommen Anpassung verlangen VERWENDUNG Außergerichtlich bei nachweisbarer Änderung. Bei bestehendem Titel: keine eigenmächtige Aufhebung; § 238 und § 239 FamFG unterscheiden. [Absender] An [Berechtigte Person/vertretungsberechtigten Empfänger/Beistand] [Ort, Datum] Betreff: Unterhalt [Kind] – Änderung der Verhältnisse und Bitte um Anpassung Sehr geehrte/r [Name], seit [Datum] haben sich die für den Unterhalt maßgeblichen Verhältnisse wesentlich geändert: [konkrete Änderung]. Die Änderung und ihre voraussichtliche Dauer belege ich durch [Anlagen]. Bitte überprüfen Sie die Berechnung unter Berücksichtigung dieser Tatsachen und teilen Sie mir bis zum [Datum] Ihre nachvollziehbare Berechnung mit. Soweit erforderlich, bitte ich um Auskunft zu [konkret erforderliche Angaben, etwa eigene Einkünfte des volljährigen Kindes]. Derzeit besteht [Titel, Datum, Aktenzeichen und Umfang]. Ich bitte um eine schriftliche Vereinbarung über eine rechtlich zutreffende Anpassung und den Umgang mit der Vollstreckung aus dem bisherigen Titel. Soweit ein niedrigerer Betrag nachgewiesen geschuldet ist, verlange ich den entsprechenden Verzicht auf die weitergehende titulierte Forderung für [Zeitraum]. Mir ist bewusst, dass dieses Schreiben einen bestehenden Titel nicht selbst ändert und die Vollstreckung nicht hemmt. Ohne ausreichende Einigung werde ich die erforderlichen rechtlichen Schritte zur Abänderung und gegebenenfalls zum Vollstreckungsschutz klären. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] DANACH Nicht auf Antwort warten, wenn Vollstreckung droht. Abänderung, möglichen Beginn und nötigen Vollstreckungsschutz gezielt prüfen lassen. GRUNDLAGEN Q06 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1603.html Q26 https://www.gesetze-im-internet.de/famfg/__238.html