14 · Eigenen Trennungsunterhalt geltend machen VERWENDUNG Nur bei verheirateten, getrennt lebenden Ehegatten. Kindesunterhalt separat verlangen; bei streitigen Beträgen fachliche Berechnung nutzen. [Absender] An [Ehegatte/Ehegattin] [Ort, Datum] Betreff: Trennungsunterhalt ab [Monat/Jahr] und Einkommensauskunft Sehr geehrte/r [Name], wir leben seit [Datum] getrennt. Hiermit mache ich meinen Anspruch auf Trennungsunterhalt nach § 1361 BGB geltend. Meine derzeitigen Einkünfte, Vermögensverhältnisse und wesentlichen Ausgaben ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. Für die Prüfung und Berechnung fordere ich dich auf, bis zum [Datum] geordnet Auskunft über deine erforderlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse zu erteilen und die Einkünfte zu belegen. Bitte lege insbesondere [erforderliche Belege und Zeitraum] sowie Angaben zu weiteren Einkünften und geltend gemachten Abzügen vor. Nach vollständiger Auskunft werde ich den Betrag nachvollziehbar beziffern. [Nur bei bereits geprüfter Forderung: Ich fordere monatlich Betrag € für Zeitraum und bitte um Zahlung auf IBAN.] Der Kindesunterhalt wird unabhängig davon gesondert behandelt. Bitte bestätige den Eingang. Mit freundlichen Grüßen [Unterschrift] Anlagen: Eigene Einkommens-/Bedarfsübersicht und Belege DANACH Zugang sichern, eigene Bedürftigkeit belegen. Beim Scheidungsübergang den neuen Anspruch gesondert prüfen. GRUNDLAGEN Q14 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1361.html Q07 https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1605.html